Nach Erhalt und Prüfung der Unterlagen versuchen wir Kontakt zu Ihren Schuldnern aufzunehmen um sie auf außergerichtlichem Weg in schriftlicher und ggf. telefonischer Form zur Zahlung Ihrer Forderung zu bewegen. Dabei handeln wir so rücksichtsvoll wie möglich, aber auch so bestimmt wie nötig. Gleichzeitig wird die Bonität Ihrer Schuldner durch uns überprüft.
Sollten unsere Bemühungen nicht den gewünschten Erfolg bringen, erfolgt mit Ihrer Zustimmung die gerichtliche Geltendmachung sowie die anschließende Einleitung der Zwangsvollstreckung. Selbstverständlich spielt auch hier der Kostengesichtspunkt eine große Rolle. Daher ist es unser Ziel, zu jeder Zeit eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und Ihren Schuldnern zu erreichen.
Auf Wunsch übernehmen wir titulierte und kurzfristig nicht realisierbare Forderungen in unser langjähriges Überwachungssystem, in dem wir über Jahre hinweg versuchen Ihre Forderung einzuziehen. Vorab prüfen wir kostenlos, ob eine Übernahme in die Überwachung sinnvoll ist.
Über unsere Online-Aktenauskunft haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand Ihrer laufenden Verfahren zu informieren.